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Ambulante Rehabilitation

Voraussetzungen

Der Weg in die Ambulante Therapie
Für die Kostenübernahme ist beim Leistungsträger (Rentenversicherung, Krankenkasse) ein Antrag zu stellen, ein ärztliches Gutachten vom Hausarzt beizufügen und ein Sozialbericht der Suchtberatungsstelle einzureichen.

Ziele der ambulanten Therapie
Die ambulante Therapie soll eine zufriedene abstinente Lebensweise ermöglichen. 

Die Therapie hilft dabei:

Ablauf
Sie kommen über ein Jahr lang regelmäßig zu wöchentlichen Gruppensitzungen a 100 min. Hinzu kommen mehrere Therapietage, die auswärts durchgeführt werden. In regelmäßigen Abständen finden zusätzlich Einzel-, Paar- oder Familiengespräche statt.

Nachsorge
Die Nachsorge erfolgt nach stationärer oder teilstationärer Rehabilitation und beinhaltet:

Persönliche Einzelfallhilfe
Beratungsgespräche in Form von Einzelnachsorge oder begleitende Gespräche während des Besuchs der Nachsorgegruppe.

Unterstützung bei der Klärung der beruflichen Situation
wie der wirtschaftlichen Sicherung, der stufenweisen Wiedereingliederung, Unterstützung beim Zusammenstellen von Bewerbungsunterlagen, Kontaktaufnahme mit Betrieben, Gespräche mit Arbeitgebern, Besuche am Arbeitsplatz.

Regelmäßiges Gruppenangebot
Die Nachsorgegruppe kann bis zu einem halben Jahr besucht werden. Die Gruppensitzungen finden 14-tägig statt.

Fachbereichsleitung
Sozialpädagogin (FH) seit 10.09.2018

Diplom-Sozialpädagoge; seit 01.09.1997

  Diplom-Sozialpädagogin (FH)

Diplom-Psychologe; seit 01.01.2008

Psychologin MSc; seit 01.08.2021